Bitte wählen Sie ein Bundesland, um passende Förderungen zu sehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Dieses Tool stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie die jeweilige Förderstelle. Letztes Daten-Update: 2026-03-18
Warum unser Förder-Finder Ihr wichtigstes Werkzeug ist:
Präzision statt Schätzung: Erhalten Sie exakte Euro-Beträge basierend auf Ihrer geplanten kWp-Leistung und Speichergröße.
Regionaler Fokus: Der Rechner berücksichtigt spezifische Boni für Wien und Niederösterreich (z.B. Netz NÖ Gebiete).
Immer aktuell: Alle Fördersätze für 2026 und die Termine der kommenden Fördercalls sind bereits hinterlegt.
Kein Papierkrieg: Wir zeigen Ihnen direkt, welche Unterlagen Sie für die Einreichung vorbereiten müssen.
Was Sie hier erwartet:
Nach dem Ende der Umsatzsteuerbefreiung (0 % MwSt.) im März 2025 gilt nun wieder der reguläre Satz von 20 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen. Doch keine Sorge: Um diesen Unterschied auszugleichen, hat der Gesetzgeber die EAG-Förderung für 2026 verlängert und mit einem massiven Budget von 60 Millionen Euro ausgestattet.
Das bedeutet für Ihre Planung:
Planungssicherheit: Die Rechtsgrundlage (EAG-Novelle 2026) ist seit Jänner fixiert – Budgets und alle drei Fördercall-Termine stehen fest.
Höhere Rentabilität: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) macht die Kombination aus PV und Speicher durch verbesserte Netzflexibilität wirtschaftlich noch attraktiver.
Kombinierbare Zuschüsse: In Österreich können Sie Förderungen oft auf drei Ebenen bündeln: Bund (EAG), Land und Gemeinde.
Wichtiger Hinweis: Die Fördersätze variieren stark je nach Region, von Direktzuschüssen (Tirol: 125 €/kWp) über Pauschalen (Kärnten: 3.000 €) bis zu Wohnbauförderungspunkten in Niederösterreich. Da Wien und Salzburg ihre Programme für Privathaushalte teils Ende 2025 eingestellt haben, ist die Bundesförderung hier Ihr wichtigster Hebel.
Der "große" Topf für alle Österreicher. 3 Fixtermine (Calls) in 2026.
Individuell je nach Bundesland (Tirol, Kärnten, NÖ, etc.).
Zusätzliche lokale Förderungen oft direkt bei Ihrer Gemeinde abrufbar.
Der EAG-Investitionszuschuss ist das wichtigste Werkzeug für Ihre Photovoltaik-Pläne in Österreich. Er ist bundesweit gültig und lässt sich ideal mit regionalen Landes- oder Gemeindeförderungen kombinieren. Die aktuelle Rechtsgrundlage bildet die EAG-IZV-Novelle vom 19.01.2026.
Ideal für klassische Einfamilienhäuser in Wien und NÖ. Der Fördersatz ist hier am lukrativsten.
Perfekt für größere Dachflächen oder bei geplantem E-Auto und einer Wärmepumpe.
Konzipiert für Mehrparteienhäuser, Landwirtschaft und kleine Gewerbebetriebe.
Skalierbare Großanlagen für die Industrie und weitreichende gewerbliche Nutzung.
Für private Anlagen (bis 10 kWp) gilt die Kategorie A. Ihr großer Vorteil: Hier gibt es kein kompliziertes Bieterverfahren, der Fördersatz von 150 €/kWp ist fix für Sie reserviert.
Sicherheit durch Kostendeckel:
30 % Deckelung: Die Förderung übernimmt maximal 30 % Ihrer Netto-Investitionskosten.
Bonus für Innovation: Bei Agri-PV oder schwimmenden Anlagen steigt die Grenze für KMU durch den „Made-in-Europe-Bonus“ sogar auf 45 %.
Praxis-Check: Bei einer typischen 10-kWp-Anlage greift dieser Deckel fast nie, da der Fixbetrag von 1.500 € meist deutlich unter der 30 %-Schwelle liegt.
Pünktlich am ersten Tag des Calls (um 17:00 Uhr) startet die Ticketziehung für die Kategorien A und B. Ab diesem Moment entscheidet die Reihung, wer den Zuschlag erhält.
Ihr strategischer Vorsprung: Wir warten nicht auf den Startschuss. Ihr Projekt lässt sich schon weit vor dem Fördercall vollständig im EAG-Portal anlegen. Am Tag der Einreichung sparen wir so entscheidende Zeit und sichern Ihnen den maximalen Vorteil im System.
Und falls das Budget knapp wird? Kein Grund zur Sorge. Sollte der Fördertopf in der ersten Runde bereits ausgeschöpft sein, verfällt Ihr Anspruch nicht. Ihr Projekt bleibt weiterhin förderfähig und geht ganz einfach in den nächsten Call über.
Der erste Call bietet mit 40 Mio. € das mit Abstand größte Budget. Wer bis April 2026 alle Unterlagen fertig hat, hat die besten Chancen. Im dritten Call stehen nur noch 8 Mio. € zur Verfügung - bei Kategorie A sind das lediglich 2 Mio. €, die erfahrungsgemäß rasch vergeben sind.
Regionale Qualität zahlt sich ab sofort doppelt für Sie aus. Wenn Sie bei Ihrer Photovoltaik-Anlage auf europäische Technologie setzen, belohnt das der Staat mit attraktiven Aufschlägen auf Ihre Basis-Förderung.
So setzt sich Ihr maximaler Bonus zusammen:
+10 % auf den Fördersatz für Solarmodule aus europäischer Fertigung
+10 % auf den Fördersatz für europäische Wechselrichter
+10 % auf die Speicherförderung für europäische Stromspeicher
Das Kleingedruckte: Um diesen Bonus von bis zu 30 % zu erhalten, müssen die Produkte zwingend auf der White List der EAG-Abwicklungsstelle gelistet sein und der Bonus muss direkt bei der Ersteinreichung beantragt werden. Als Ihr Partner verbauen wir ausschließlich geprüfte Qualitäts-Komponenten und setzen das Häkchen für Sie exakt an der richtigen Stelle.
Planen Sie ein Projekt abseits des klassischen Hausdaches? Hier greifen spezielle Tarife:
Der Innovations-Zuschlag (+30 %): Gilt für zukunftsweisende Projekte wie schwimmende PV-Anlagen oder Agri-PV (mit vertikalen Modulen oder mindestens 2 Metern Bodenabstand).
Der Freiflächen-Abschlag (-25 %): Greift bei klassischen Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder Grünland. (Ausgenommen davon bleiben natürlich Anlagen auf Gebäuden, Deponien oder speziellen Infrastrukturstandorten).
Die EAG-Bundesförderung ist und bleibt das finanzielle Fundament für Ihre Anlage. Viele Bundesländer lassen es sich jedoch nicht nehmen, eigene, lukrative Zusatz-Programme aufzulegen. Die Landschaft ist hier bunt gemischt: Einige Länder locken mit starken Direktzuschüssen, andere integrieren die Photovoltaik in die Wohnbauförderung oder fokussieren sich gezielt auf die reine Nachrüstung von Stromspeichern. Wir haben den Förder-Dschungel für Sie gelichtet. Finden Sie hier kompakt und übersichtlich heraus, welche speziellen Vorteile Ihr Heimat-Bundesland Ihnen bietet.
Für die detaillierten Richtlinien und Praxis-Tipps klappen Sie einfach das entsprechende Bundesland im Anschluss auf:
Die bisherige Sonnenstrom-Offensive 2025 (bis zu 500 €/kWp) sowie die Wiener Speicherförderung (max. 2.000 €) sind mit 31.12.2025 ausgelaufen. Aber es gibt gute Nachrichten für 2026:
Die Stadt Wien legt ein neues Paket mit einem Gesamtbudget von 7 Millionen Euro auf. Der Fokus liegt diesmal stark auf innovativer Flächennutzung. Folgende Anlagen werden künftig gezielt gefördert:
| Fördergegenstand | Leistung | Fördersatz |
|---|---|---|
| PV auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten | 1–50 kWp | 400 €/kWp |
| 50–100 kWp | 300 €/kWp | |
| 100–1.000 kWp | 250 €/kWp | |
| PV-Flugdächer (Betriebe, versiegelte Flächen) | 1–1.000 kWp | 600 €/kWp, max. 250.000 € |
| PV-Gründächer | 1–100 kWp | 400 €/kWp, max. 100.000 € |
| 100–500 kWp | 350 €/kWp | |
| 500–1.000 kWp | 300 €/kWp |
Neu 2026:
| Fördergegenstand | Leistung | Fördersatz |
|---|---|---|
| PV-Fassadenanlagen (vorgehängt/gebäudeintegriert) | 3–1.000 kWp | 700 €/kWp, max. 250.000 € |
| PV-Dachgärten (Beschattungsanlagen, Gemeinschaftsflächen) | 1–1.000 kWp | 600 €/kWp, max. 50.000 € |
Alle Förderschienen: max. 30 % der förderfähigen Kosten. Balkonmodule sind von der Fassadenförderung ausgeschlossen.
Nicht mehr gefördert in Wien 2026: Standard-Auf-Dachanlagen (Ausnahme: Mehrgeschoßwohnbauten), PV-Erweiterungen und Speicheranlagen. Begründung der Stadt: Kosten für Standardanlagen und Speicher sind stark gesunken – Wien fördert künftig gezielt PV-Lösungen, die kostenintensiv und aufwendig in der Umsetzung sind.
Standard-Dachanlagen werden von der Stadt nicht mehr gefördert. Der EAG-Investitionszuschuss (150 €/kWp, 1. Fördercall ab 23.4.2026) ist damit der einzige Hebel.
Ihr lokaler Heimvorteil: Vor allem in den Wiener Randbezirken wie Liesing (23.), Favoriten (10.), Meidling (12.) und Hietzing (13.) profitieren Sie direkt von unserer schnellen, lokalen Expertise und Vor-Ort-Planung.
Quelle & offizielle Details: sonnenstrom.wien.gv.at, Susanne Häßler (Programmleiterin Wiener Sonnenstrom-Offensive)
Niederösterreich geht einen eigenen Weg: Es gibt hier keine klassische PV-Direktförderung des Landes. Stattdessen läuft die finanzielle Unterstützung über das bewährte Punktesystem der NÖ Wohnbauförderung. Das bedeutet: Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage bringt Ihnen wertvolle Nachhaltigkeitspunkte, die bares Geld wert sind.
Im Gegensatz zum Neubau ist die PV-Anlage bei einer Sanierung auch als alleinige Einzelmaßnahme förderfähig. Dafür benötigen Sie nicht zwingend einen Energieausweis. Das Punktesystem belohnt Ihre Anlagengröße:
Wie das Geld fließt: Die Auszahlung erfolgt in Form eines 4 % Annuitätenzuschusses auf die förderbaren Sanierungskosten, verteilt über 10 Jahre.
Achtung beim Speicher: Batteriespeicher sind bei der NÖ Eigenheimsanierung laut Richtlinie explizit ausgeschlossen.
Die Lösung ist eine clevere Doppelstrategie, die seit der EAG-Novelle 2026 explizit erlaubt ist: Holen Sie sich die Förderung für den Speicher (150 €/kWh) komplett über den EAG-Bundeszuschuss. Die PV-Anlage selbst lassen Sie doppelt fördern – über das EAG und die NÖ Wohnbauförderung!
Extra-Geld in unserem Einzugsgebiet: Viele Gemeinden legen noch eigene Fixzuschüsse oben drauf. Wenn Sie in Mödling, Baden, Brunn am Gebirge, Perchtoldsdorf, Maria Enzersdorf, Hinterbrühl, Guntramsdorf, Wiener Neudorf, Vösendorf, Laxenburg, Traiskirchen oder Pfaffstätten wohnen, prüfen wir diese Gemeindeförderungen direkt für Sie in unserem Förderfinder.
Das Burgenland wählt einen sehr fokussierten Ansatz: Eine eigene Direktförderung für die Photovoltaik-Anlage selbst gibt es auf Landesebene nicht. Stattdessen legt das Land seinen Förderschwerpunkt massiv auf die nachträgliche Errichtung von Stromspeichern.
Wenn Sie Ihre bestehende Anlage mit einem Akku nachrüsten, greift das Land tief in die Tasche. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Eckdaten im Überblick:
Extra-Bonus bei Heizungstausch: Wenn Sie zeitgleich Ihre Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen, ist über die Alternativenergieanlagen-Richtlinie 2025/2026 sogar noch ein zusätzlicher PV-Bonus möglich!
Im Burgenland gilt ein strenges Prinzip: Die EAG-Bundesförderung ist immer vorrangig zu beanspruchen. Das Geld vom Land fließt nur dann als eine Art „Sicherheitsnetz“, wenn die Bundesförderung für Ihr Projekt nicht besteht oder offiziell abgelehnt wurde. Achtung: Wenn Sie die Bundesförderung aus Bequemlichkeit gar nicht erst beantragen, obwohl sie verfügbar wäre, wird Ihnen auch die Landesförderung verweigert.
Ähnlich wie andere Bundesländer bietet Oberösterreich für Privathaushalte keine klassische PV-Direktförderung (Euro pro kWp) an. Doch das Land springt genau da ein, wo es bei Eigenheimbesitzern oft hakt, und entlastet Sie mit zwei extrem nützlichen und zielgerichteten Förderschienen.
Oft scheitert die eigene PV-Anlage an der Statik des alten Daches. Oberösterreich senkt hier die Einstiegshürde massiv und übernimmt bis zu 30 % der förderrelevanten Kosten für bauliche Maßnahmen (Tragfähigkeitserhöhung) und statische Berechnungen.
Der Geniestreich dabei: Diese Maßnahme tangiert Ihre Bundeszuschüsse nicht im Geringsten! Sie können Ihr Dach vom Land verstärken lassen und sich für die PV-Module zusätzlich die volle EAG-Bundesförderung holen.
Wenn Sie bereits glücklicher Besitzer einer PV-Anlage sind, hilft Ihnen das Land bei der Nachrüstung eines Batteriespeichers mit 150 € pro kWh.
Oberösterreich arbeitet derzeit intensiv an sogenannten PV-Beschleunigungszonen und Ausschlusszonen. Eine entsprechende Verordnung ist für 2026 geplant. Das Ziel: Die Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Projekte sollen in Zukunft drastisch vereinfacht und beschleunigt werden.
In der Steiermark gilt für Standard-Eigenheime eine klare Regel: Es gibt keine PV-Landesförderung. Der absolute Haupthebel für Privathaushalte bleibt hier die EAG-Bundesförderung. Wenn Sie jedoch ein innovatives Projekt planen, öffnen sich höchst attraktive Fördertöpfe des Landes.
Dieses Programm (Budget: 1,5 Mio. €) richtet sich an Private, Gewerbe und Gemeinden, die Anlagen ab 20 kWp als BIPV (gebäudeintegriert), Agri-PV oder Floating-PV umsetzen. Die Förderhöhen sind extrem attraktiv:
Konditionen: Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 €, gedeckelt bei 30 % der förderrelevanten Kosten.
Auch wenn aktuell die Optionen für Standard-Eigenheime begrenzt sind, gibt es Licht am Horizont: Für das zweite Quartal 2026 hat das Land ein komplett neues Sanierungsfördermodell angekündigt. Dieses soll eine flexiblere PV-Integration (im Rahmen eines „Sanierungspasses“) ermöglichen. Die genauen Details stehen noch aus – es lohnt sich also, die Entwicklungen im Auge zu behalten.
Das Land Kärnten hat seine Förderlandschaft für 2026 komplett neu aufgestellt und drei separate Förderschienen ins Leben gerufen: Wohnbau, Betrieb und Kommunal. Alle Richtlinien sind seit 1.1.2026 aktiv. Der nächste große Fördercall startet am 15. April 2026.
Für Privathaushalte gibt es 2026 einen massiven Strategiewechsel: Die PV-Förderung gibt es nur noch in Kombination mit einem Stromspeicher. Kärnten nennt das die „5+5 Regel“.
Wichtig: Der Kostendeckel liegt bei 50 % der förderbaren Kosten. Bei Zweifamilienhäusern mit getrennten Zählpunkten kann jeder Eigentümer beantragen (die 3.000 € werden dann aufgeteilt).
Achtung, Falle! In Kärnten gilt eine zentrale Besonderheit: Anders als beim EAG-Bundeszuschuss, wo Sie vorab einreichen müssen, erfolgt die Antragstellung beim Land Kärnten zwingend erst NACH Fertigstellung der Anlage.
Checkliste für alle Schienen: Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2026, Abnahme durch ein befugtes Unternehmen, keine gebrauchten Teile. Zudem dürfen Sie in den letzten 10 Jahren keinen Förderantrag für denselben Gegenstand gestellt haben. Andere Förderungen (Bund, EU) werden in die Förderintensität mit eingerechnet.
Für Privathaushalte im Bundesland Salzburg gab es zum Jahreswechsel einen harten Schnitt: Die bisherige PV-Landesförderung (die vormals bis zu 2.000 € für die Kombination aus PV und Speicher brachte) ist mit 31.12.2025 offiziell ausgelaufen.
Aktuell fokussiert sich das Land Salzburg ausschließlich auf die betriebliche PV-Förderung. Hier gibt es attraktive Zuschüsse, die bei maximal 40 % der förderbaren Kosten gedeckelt sind. Betriebe können aus drei Paketen wählen:
Dass die Landesförderung wegfällt, ist kein Grund zur Sorge. Ihr absoluter Haupthebel für die Finanzierung Ihrer Anlage bleibt ohnehin die EAG-Bundesförderung, die Ihr Projekt massiv stützt.
Zusätzliches Geld abholen: Viele Salzburger Gemeinden lassen ihre Bürger nicht im Stich und bieten nach wie vor stark individuelle Gemeindeförderungen an. Es lohnt sich also, vor dem Bauprojekt kurz bei der eigenen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen!
Tirol gehört zu den attraktivsten Pflastern für Photovoltaik-Interessierte: Es ist eines der wenigen Bundesländer, das Ihnen einen aktiven PV-Einmalzuschuss zusätzlich zur EAG-Bundesförderung gewährt.
Für alle PV-Anlagen, die im Rahmen einer Sanierung errichtet werden, schüttet das Land Tirol bares Geld aus. Auch wenn der Fördersatz seit 1. Jänner 2026 halbiert wurde, bleibt die Förderung hochattraktiv:
Hinweis: Die Kostenobergrenze für die Förderberechnung liegt bei 250 €/kWp.
Seit 1. Jänner 2026 gibt es zudem frisches Budget (ca. 1 Mio. €) für die Nachrüstung von Batteriespeichern:
In Tirol ist die Kombination von Landes- und Bundesförderung laut Richtlinie explizit möglich und finanziell Ihr bester Hebel.
Rechenbeispiel für eine 10-kWp-Anlage:
150 €/kWp (EAG Bund) + 125 €/kWp (Land Tirol) = 275 €/kWp Gesamtförderung!
Vorarlberg bietet zwar keine eigene Landes-Investitionsförderung für private PV-Dachanlagen an, verfügt aber über eine sehr differenzierte Förderlandschaft. Ihr Erfolg im Ländle setzt sich aus vier zentralen Bausteinen zusammen:
Als Bestandskunde der illwerke vkw profitieren Sie von attraktiven Einspeisetarifen und einem gezielten Bonus für Ihren Akku:
Für Ihre klassische Dachanlage bleibt die EAG-Bundesförderung der wichtigste Investitionszuschuss. Kombiniert mit der 500 € vkw-Speicherförderung und einer individuellen Gemeindeförderung ergibt sich dennoch ein starkes Gesamtpaket. Prüfen Sie unbedingt vorab die spezifischen Boni Ihrer Heimatgemeinde!
In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Kernpunkte und Besonderheiten für jedes der neun Bundesländer kompakt zusammengefasst. So sehen Sie sofort, welches Potenzial an Ihrem Wohnort auf Sie wartet.
Wer einen Blick auf die Geschichte der PV-Förderung in Österreich wirft, erkennt sofort ein klares Muster: Die staatlichen Zuschüsse sinken.
Was bedeutet das für Sie?
Im Jahr 2008 unterstützte der Bund Pioniere noch mit üppigen 2.800 € pro Kilowattpeak (kWp). Heute, im Jahr 2026, hat sich dieser Wert bei 150 €/kWp eingependelt. Dieser Rückgang ist eine natürliche Entwicklung, da Hochleistungs-Module heute glücklicherweise deutlich erschwinglicher sind als noch vor 15 Jahren.
Dennoch zeigt der Trend: Die Ära der grenzenlosen Fördertöpfe – wie dem Rekordbudget von knapp 600 Millionen Euro im Jahr 2023 – neigt sich dem Ende zu. Wer sich jetzt für eine eigene Stromproduktion entscheidet, sollte die aktuellen Budgets nutzen, bevor der Staat seine Unterstützung weiter zurückfährt.
In den folgenden interaktiven Diagrammen sehen Sie transparent aufbereitet, wie sich der Fördersatz pro kWp und das Gesamtbudget in Österreich über die Jahre verändert haben.
Ähnlich wie bei den Solarmodulen hat der Staat auch bei den Stromspeichern die Förderhöhen über die Jahre an den Markt angepasst. Gab es zum Start im Jahr 2018 noch stolze 500 € pro Kilowattstunde (kWh), liegt der aktuelle EAG-Fördersatz für 2026 bei 150 €/kWh.
Sie haben bereits eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach?
Auch dann profitieren Sie. Sie müssen keine neuen Module installieren, um Fördergelder für einen Speicher zu kassieren. Seit 2021 gibt es mit dem KLIEN-Programm einen speziellen Fördertopf für Hausbesitzer, die ihr bestehendes System mit einem Batteriespeicher clever nachrüsten möchten – damit Sie Ihren eigenen Strom endlich auch nachts nutzen können.
Ein Stromspeicher macht oft den entscheidenden Unterschied: Er speichert Ihren Sonnenstrom für die Nacht und macht Sie spürbar unabhängiger vom öffentlichen Netz. Damit die Wirtschaftlichkeit von Anfang an stimmt, greift Ihnen der Staat 2026 auf Bundes- und Landesebene finanziell unter die Arme.
Die Bundesförderung bezuschusst Ihren Stromspeicher mit 150 € pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität (Netto). Damit Sie sich dieses Geld sichern können, müssen vier klare Kriterien erfüllt sein:
Das Kombi-Prinzip: Der Zuschuss fließt nur, wenn Sie den Speicher zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage errichten oder ein bestehendes System erweitern (hierfür genügt bereits ein einziges neues PV-Modul inklusive offiziellem Prüfprotokoll).
Die richtige Dimensionierung (Mindestgröße): Ihr neuer Akku muss sinnvoll auf Ihre Anlage abgestimmt sein. Das Gesetz verlangt mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro kWp PV-Leistung.
Das maximale Förderlimit: Der Staat fördert Speicher bis zu einer maximalen Größe von 50 kWh. Das bedeutet für Sie: Die absolute Obergrenze der Förderung liegt bei satten 7.500 € pro Anlage.
Die Erstanschaffungs-Regel: Das Fördergeld ist exklusiv für Ihren ersten Stromspeicher reserviert. Das nachträgliche Aufstocken oder Erweitern eines bereits vorhandenen Akkus wird leider nicht bezuschusst (selbst dann nicht, wenn Sie zeitgleich Ihre PV-Anlage erweitern).
Sie haben bereits eine PV-Anlage und möchten einfach nur einen Akku nachrüsten, ohne neue Module aufs Dach zu schrauben? Bei der Bundesförderung gehen Sie hier zwar leer aus, aber keine Sorge: Genau für diesen Fall haben viele Bundesländer eigene, maßgeschneiderte Fördertöpfe eingerichtet.
PV-Förderung mit Stromspeicher kombinieren lohnt sich besonders, wenn Sie den Eigenverbrauch maximieren wollen. Die Kombination aus EAG-PV-Förderung und EAG-Speicherförderung bringt bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher insgesamt 3.000 € Bundesförderung – zuzüglich allfälliger Landesboni.
Die kurze Antwort lautet leider: Nein. Die EAG-Bundesförderung greift für klassische Balkonkraftwerke nicht.
Der Grund dafür ist ein technisches Detail: Der Staat verlangt für den Investitionszuschuss zwingend einen eigenen Einspeisezählpunkt (das ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT00 beginnt). Standard-Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt haben diesen Zählpunkt in der Regel nicht. Sie speisen Ihren Strom ganz einfach und unkompliziert über den bereits bestehenden Haushaltszähler ein. Damit ist die formelle Grundvoraussetzung für die Bundesförderung leider nicht erfüllt.
Wichtiges Steuer-Update: Auch der Nullsteuersatz (0 % USt.), der bis zum 31. März 2025 für Balkonkraftwerke galt, ist mittlerweile Geschichte. Seit April 2025 fallen beim Kauf einer Mini-PV-Anlage wieder die regulären 20 % Umsatzsteuer an.
Trotz der fehlenden Bundesförderung ist eine Mini-PV-Anlage eine exzellente Entscheidung. Sie haben folgende lukrative Möglichkeiten:
Regionale Gemeindeförderungen nutzen: Viele Städte und Bundesländer lassen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht im Regen stehen und bieten eigene Programme an, die auch Mini-PV-Anlagen einschließen. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Wohnsitzgemeinde lohnt sich oft.
Das Upgrade auf eine kleine Dachanlage: Schon ab einer fest installierten Größe von 3 bis 5 kWp (mit eigenem Einspeisezählpunkt) sichern Sie sich die volle EAG-Förderung von bis zu 150 €/kWp. Diese Variante kostet in der Anschaffung zwar etwas mehr als ein Balkonkraftwerk, liefert Ihnen dafür aber auch drei- bis sechsmal so viel Strom.
Die hohe Rendite auch ohne Förderung genießen: Ein Balkonkraftwerk mit guter Ausrichtung (Süden, keine Verschattung) ist ein finanzieller Selbstläufer und amortisiert sich auch völlig ohne Förderung in nur 4 bis 6 Jahren. Die Rechnung ist simpel: Bei einem Anschaffungspreis von ca. 500 bis 800 € (inklusive 20 % USt.) und einem realistischen Ertrag von 600 bis 800 kWh pro Jahr, sparen Sie bei einem Strompreis von ca. 25 ct/kWh jährlich satte 150 bis 200 € an Stromkosten.
Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland keine Möglichkeit für eine Dachanlage hat, für den ist ein Balkonkraftwerk trotz fehlender Bundesförderung eine sinnvolle Investition. Die Amortisationszeit von 4–6 Jahren ist kürzer als bei den meisten Dachanlagen – allerdings ist auch der absolute Ertrag deutlich geringer.
In Österreich ist die Einspeiseleistung des Wechselrichters auf exakt 800 Watt begrenzt. Achtung beim Kauf: Im benachbarten Deutschland gelten seit 2024 teilweise höhere Grenzen.
Auch wenn die Anlage noch so klein ist und einfach in die Steckdose gesteckt wird: Die formelle Anmeldung bei Ihrem lokalen Stromnetzbetreiber ist absolute Pflicht.
Durch eine mietrechtliche Änderung haben Sie es als Mieter deutlich leichter. Ihr Vermieter darf Ihnen die Installation nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen verbieten.
Wien, NÖ und das Burgenland sind mit rund 1.900 Sonnenstunden echte Hotspots. Ein 800-Watt-System produziert hier völlig realistisch 600 bis 800 kWh kostenlosen Strom pro Jahr.
Dieses Programm (finanziert aus EU-Mitteln) ist ideal für klassische Betriebs- und Wohngebäude oder ungenutzte Freiflächen am Hof.
Ein modulares Förderprogramm des Klima- und Energiefonds für Höfe, die komplett autark werden wollen. Maximalbudget: 250.000 € pro Betrieb.
Wer landwirtschaftliche Flächen gleichzeitig für den Anbau und die Stromerzeugung nutzt, wird beim EAG-Fördersatz massiv belohnt. Sie profitieren von zwei entscheidenden finanziellen Hebeln:
(Der Zuschlag gilt für Anlagen mit vertikalen oder aufgeständerten Modulen mit mind. 2m Bodenabstand).
Viele österreichische Gemeinden unterstützen den Ausbau von Photovoltaik und Speichern mit zusätzlichen, regionalen Zuschüssen. Ob als Fixbetrag pro kWp, spezieller Speicherbonus oder Pauschale: Diese oft wenig bekannten Programme können Ihren finanziellen Vorteil um mehrere hundert Euro steigern. Da sich diese Förderungen jährlich ändern und oft an begrenzte Budgets geknüpft sind, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Heimatgemeinde. Typische Zuschüsse liegen zwischen 200 und 1.000 €.
Ein hervorragender Einstieg ist der SonnenKlar Förderkompass von PV Austria (pvaustria.at/foerderungen) – dort lassen sich Förderungen gezielt nach Postleitzahl filtern. Alternativ übernehmen wir die Recherche gerne im Rahmen unserer Planung für Sie.
Besonders in unserem SolarNow-Einzugsbereich sind viele Gemeinden Vorreiter bei der Sonnenenergie. Orte wie Brunn am Gebirge, Perchtoldsdorf, Maria Enzersdorf, Mödling, Baden, Hinterbrühl, Guntramsdorf, Laxenburg, Vösendorf, Wiener Neudorf und Traiskirchen legen regelmäßig eigene Programme auf. Auch kleinere Gemeinden wie Pfaffstätten und das Umland von Baden engagieren sich zunehmend. Fragen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt nach oder lassen Sie uns gemeinsam das Maximum für Ihr Projekt herausholen.
Gemeindeförderungen werden häufig im ersten Quartal (Jänner/Februar) für das laufende Jahr beschlossen. Da viele Gemeinden mit fixen Budgets arbeiten, gilt oft das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Eine frühzeitige Anfrage lohnt sich also besonders, um Ihren Bonus sicher abzurufen.
Legen Sie die Konfiguration fest. Wichtig: Die Installation durch eine befugte Fachkraft ist Pflicht. Unsere Referenzprojekte zeigen Ihnen ideale Standard-Setups.
Beantragen Sie die 33-stellige Nummer (beginnend mit AT00) frühzeitig beim Netzbetreiber – die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen. Verwechslungsgefahr: Der Einspeisezählpunkt ist nicht identisch mit Ihrem normalen Bezugszählpunkt.
Klären Sie lokale Erfordernisse wie Bauanzeige, Baubewilligung oder die offizielle Netzbetreiber-Meldung (je nach Gemeinde/Bundesland).
Diese detaillierte Übersicht ist zwingende Voraussetzung für den späteren Förderantrag.
Prüfen Sie vorab die Kombinierbarkeit: Bund (EAG) + Land + Gemeinde. Wir unterstützen Sie bei der Maximierung Ihrer Zuschüsse.
Legen Sie Ihr Projekt unter einreichen.eag-abwicklungsstelle.at an. Dies ist bereits Wochen vor dem Call möglich und dringend empfohlen.
Loggen Sie sich pünktlich im EAG-Portal ein und starten Sie die Ticketziehung.
Geben Sie Ihren Einspeisezählpunkt und Ihre E-Mail ein. Klicken Sie sofort auf „Ticket ziehen“.
Nach Erhalt der Ticketnummer können Sie das System schließen. Diese Nummer bestimmt Ihre Reihung im Fördertopf.
Vervollständigen Sie Ihren Antrag mit dem bereits vorbereiteten Projekt und schließen Sie den Vorgang ab.
Sobald Sie die Förderzusage in Händen halten, kann die finale Umsetzung starten. Beachten Sie dabei unbedingt die vorgegebenen Realisierungsfristen: Für Projekte der Kategorien A und B haben Sie ab Zusage 6 Monate Zeit für die Inbetriebnahme, bei den größeren Kategorien C und D sind es 12 Monate (eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich).
Nachdem Ihre Anlage offiziell am Netz ist, reichen Sie die Endabrechnung über die EAG-Plattform ein. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erfolgt die finale Auszahlung der Fördergelder auf Ihr Konto.
Bei den Kategorien A und B entscheidet allein die Ticketziehung über die Reihung – nicht der Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. Konzentrieren Sie sich am ersten Tag nur darauf, Ihr Ticket zu ziehen. Alle weiteren Unterlagen können Sie danach in aller Ruhe bis zum Ende des Calls nachreichen.
Der Made-in-Europe-Bonus muss zwingend bereits bei der Antragstellung aktiviert werden – eine nachträgliche Korrektur ist ausgeschlossen. Prüfen Sie daher unbedingt vorab, ob Ihre gewählten Komponenten auf der offiziellen „White List“ stehen.
Vermeiden Sie diese typischen Stolpersteine, um Ihren Förderanspruch nicht zu gefährden:
Ohne die 33-stellige AT-Nummer bei Antragstellung ist Ihr Ansuchen sofort ungültig.
Wer die Anlage ans Netz nimmt, bevor der Förderantrag gestellt wurde, verliert jeglichen Anspruch auf Förderung.
Besonders in Kategorie A ist das Budget oft schon im ersten Call innerhalb kürzester Zeit erschöpft.
Wer nur auf den Bund schaut, verschenkt bares Geld (z.B. bis zu 2.500 € in Tirol oder 3.000 € in Kärnten).
Speicher müssen oft zwingend gleichzeitig mit der PV-Anlage bestellt werden, um förderfähig zu sein.
Szenario: Ein typisches Einfamilienhaus in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling), ausgestattet mit einer 10 kWp PV-Anlage, einem 10 kWh Stromspeicher und hochwertigen europäischen Komponenten (Modul + Wechselrichter laut offizieller White List).
*NÖ Wohnbauförderung als Annuitätenzuschuss über 10 Jahre, hier vereinfacht als Barwert dargestellt.
Die typischen Gesamtkosten für eine solche 10-kWp-Anlage inklusive Speicher liegen aktuell bei ca. 18.000–22.000 € brutto. Durch den gezielten Einsatz aller Förderungen reduziert sich Ihr effektiver Eigenkapitalbedarf auf etwa 14.000–17.000 €. Bitte beachten Sie, dass dies Richtwerte sind – Ihre individuelle Investition hängt von Faktoren wie Dachform, Speichertyp und dem konkreten Installationsaufwand ab.
Was bedeutet das für Ihre Stromrechnung? Eine solche Anlage erzeugt in der Region Wien-Süd/Mödling bei guter Ausrichtung jährlich ca. 10.000–11.000 kWh grünen Strom. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 50–60 % und einem Strompreis von ca. 25 ct/kWh ergibt das eine jährliche Ersparnis von ca. 1.500–2.000 €. Damit amortisiert sich Ihre Anlage bereits nach 8–11 Jahren – ohne die Nutzung von Fördergeldern würde dieser Zeitraum bei 10–14 Jahren liegen.
Möchten Sie wissen, wie diese Rechnung für Ihr spezielles Dach aussieht? Unser PV-Kostenrechner liefert Ihnen in wenigen Klicks eine punktgenaue Schätzung.
Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr. Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt nach den jeweiligen Reihungskriterien der Abwicklungsstelle, bis das Budget erschöpft ist. Aktuelle Details finden Sie unter eag-abwicklungsstelle.at.
Neben dem bekannten Investitionszuschuss gibt es im EAG noch ein zweites starkes Förderinstrument: die EAG-Marktprämie. Das Prinzip dahinter ist einfach: Anstatt eines einmaligen Zuschusses beim Bau der Anlage sichern Sie sich hier eine garantierte Einspeisevergütung für den ins Netz gelieferten Strom und das über volle 20 Jahre.
Für wen lohnt sich dieses Modell? Für typische Eigenheim-Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist der Investitionszuschuss (siehe Abschnitt 2) in der Regel die lukrativere Wahl. Die Marktprämie entfaltet ihre Stärke erst bei einer hohen Anlagenleistung und einem großen Anteil an überschüssigem Strom. Typische Profiteure sind Gewerbebetriebe (etwa mit Produktionsstillstand am Wochenende) oder landwirtschaftliche Betriebe mit großen, ungenutzten Dachflächen.
Wer dauerhaft mehr als 60 % des erzeugten Stroms ins Netz einspeist und die Anlage über 20 Jahre betreiben will, sollte das Modell der Marktprämie exakt durchrechnen.
Achtung: Marktprämie und Investitionszuschuss können nicht kombiniert werden. Sie müssen sich zwingend für einen der beiden Wege entscheiden.
Die harten Fakten & Termine für 2026:
📅 Die Gebotstermine: 17. März, 11. Juni, 24. September und 10. Dezember 2026.
💶 Der Höchstwert: Der höchste anzulegende Wert ist fix gedeckelt und beträgt 7,77 Cent/kWh (gültig für die Jahre 2026 und 2027).
📊 Das Volumen: Pro Gebotstermin werden mindestens 175 MWp ausgeschrieben.
Der Nullsteuersatz (0 % USt auf PV-Anlagen unter 35 kWp) war ein attraktiver Bonus, wurde durch einen Nationalratsbeschluss am 7. März 2025 jedoch vorzeitig beendet. Damit Sie genau wissen, ob Sie noch von der alten Regelung profitieren oder bereits in den Regelsteuersatz fallen, haben wir die komplexen Übergangsregelungen hier für Sie aufgeschlüsselt:
Was bedeutet das für Ihre Kostenkalkulation? Seit dem 1. April 2025 gilt für alle neuen PV-Anlagen wieder der reguläre Steuersatz von 20 % USt. In der Praxis heißt das: Eine Anlage, die netto 15.000 € kostet, schlägt nun mit 18.000 € brutto zu Buche. Die gute Nachricht: Der EAG-Investitionszuschuss (z. B. 1.500 € für 10 kWp) kompensiert als direkter Geldbetrag einen spürbaren Teil dieser steuerlichen Mehrkosten.
Hinweis für Unternehmen: Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ändert sich durch den Wegfall des Nullsteuersatzes für Sie faktisch nichts – Sie können die Umsatzsteuer wie gewohnt als Vorsteuer geltend machen.
Gewerbebetriebe profitieren aktuell massiv: Für Unternehmen steht eine neue Investitionsprämie bereit, die einen steuerlichen Vorteil von bis zu 22 % für PV-Anlagen und Speicher ermöglicht.
Die Rahmenbedingungen: Die maximale Investitionssumme liegt bei 1 Million Euro, was einer stolzen Maximalprämie von 220.000 € pro Unternehmen entspricht.
Die Voraussetzung: Förderfähig sind alle Anlagen, die bis Ende 2026 beauftragt und errichtet werden.
Der Clou: Diese Prämie ist explizit mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar. Nutzen Sie diesen attraktiven Doppelvorteil!
Muss ich den Strom, den ich verkaufe, versteuern? Für private Haushalte gibt es hier eine klare, entspannte Regelung: Einkünfte aus der Einspeisung von PV-Strom ins öffentliche Netz sind bis zu 12.500 kWh pro Jahr komplett steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG).
Das entspricht in der Praxis der Erzeugungsmenge einer Anlage von bis zu 25 kWp. Für typische Eigenheime (die meist zwischen 5 und 15 kWp installieren) ist die Einkommensteuer somit absolut kein Thema. Sie können Ihren Sonnenstrom sorgenfrei produzieren und einspeisen.
Lassen Sie sich vom Wegfall des Nullsteuersatzes nicht entmutigen: Die Förderlandschaft 2026 bleibt hochattraktiv. Mit 150 €/kWp Bundesförderung, 150 €/kWh für Ihren Stromspeicher, dem neuen Made-in-Europe-Bonus und regionalen Gemeindezuschüssen fangen Sie die Mehrkosten oft komplett auf. Wer alle Töpfe (Bund, Land und Gemeinde) clever kombiniert, sichert sich – wie unser Beispiel für ein typisches Eigenheim im Bezirk Mödling zeigt – schnell einen Fördervorteil von 5.000 bis 6.300 €.
Die Uhr tickt: Der erste und wichtigste Fördercall startet am 23. April 2026. Hier liegt mit 40 Millionen Euro der größte Budgettopf des Jahres bereit. Da bei einigen Kategorien allein die schnelle Ticketziehung zählt und Budgets rasch erschöpft sind, lautet die oberste Regel: Wer jetzt plant, profitiert am meisten. Nutzen Sie unseren Förderfinder, um Ihr individuelles Potenzial direkt zu berechnen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Vergabe erfolgt nach den jeweiligen Reihungskriterien der Abwicklungsstellen, bis das jeweilige Budget erschöpft ist.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
FAQ
Die genaue Höhe hängt von der Größe Ihrer Anlage und Ihrem Wohnort ab, da sich die Gesamtsumme oft aus mehreren Fördertöpfen zusammensetzt. Die wichtigste Basis bildet die EAG-Bundesförderung:
Kategorie A (bis 10 kWp): 150 € pro kWp (typisch für Eigenheime)
Kategorie B (10 bis 20 kWp): 140 € pro kWp
Kategorie C & D (über 20 kWp): max. 130 € bzw. 120 € pro kWp
Zusätzlich zur PV-Anlage wird auch Ihr Stromspeicher mit 150 € pro kWh gefördert.
Der Extra-Bonus: Je nach Bundesland und Heimatgemeinde können Sie diese Basisbeträge noch mit regionalen Landes- und Gemeindeförderungen kombinieren, was den Gesamtfördervorteil oft um tausende Euro erhöht.
Im Jahr 2026 gibt es drei feste Zeitfenster (die sogenannten Fördercalls), in denen Sie Ihren Antrag für den EAG-Investitionszuschuss online bei der OeMAG einreichen können:
1. Fördercall: 23. April bis 11. Mai 2026 (Unser Tipp: Größtes Budget, höchste Chancen!)
2. Fördercall: 16. Juni bis 30. Juni 2026
3. Fördercall: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026 (Achtung: Stark reduziertes Restbudget)
Wichtig zu wissen: Die Fördermittel pro Call sind streng limitiert. Da das Budget im letzten Call auf nur noch 8 Millionen Euro schrumpft, raten wir dringend dazu, Ihr Projekt so früh wie möglich zu planen und direkt beim ersten Call im April einzureichen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Die kurze Antwort lautet: Vom Bund leider nicht, auf lokaler Ebene aber sehr oft schon! Hier sind die genauen Spielregeln:
Keine Bundesförderung (EAG): Standard-Balkonkraftwerke (bis 800 Watt) sind vom EAG-Investitionszuschuss komplett ausgeschlossen. Der Grund ist ein technischer: Die Bundesförderung setzt zwingend einen eigenen Einspeisezählpunkt (33-stellige AT-Nummer) voraus, den diese „Stecker-Solaranlagen“ nicht besitzen.
Wegfall der Steuerbefreiung: Auch der 0 % Nullsteuersatz ist seit April 2025 Geschichte. Für Balkonkraftwerke fallen nun wieder regulär 20 % Mehrwertsteuer an.
Ihre Chance – Lokale Förderungen: Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Viele österreichische Bundesländer und vor allem einzelne Gemeinden haben den Wert der Mini-PV erkannt und bieten eigene, attraktive Pauschalförderungen dafür an.
Unser Tipp: Rufen Sie vor dem Kauf Ihres Balkonkraftwerks einfach kurz bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat an und fragen Sie nach speziellen „Mini-PV“- oder „Steckersolar“-Programmen.
In vielen Fällen ja. Seit der EAG-IZV-Novelle 2026 ist die Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen für PV-Anlagen bis 100 kWp (Kat. A, B, C) explizit möglich. Wien fördert 2026 keine Standard-Dachanlagen mehr – dort ist der EAG-Investitionszuschuss der einzige Hebel für Eigenheime. Im Burgenland gilt: Bundesförderung vorrangig beanspruchen.
Für die Landwirtschaft gibt es spezielle Förderschienen, die den Ausbau erneuerbarer Energien am Hof massiv belohnen. Grundvoraussetzung dafür ist in der Regel eine gültige LFBIS-Nummer. Hier sind Ihre drei wichtigsten Optionen:
Basis-Förderung über die KPC: Klassische Dach- oder Freiflächenanlagen in der Größenordnung von 5 bis 50 kWp können direkt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gefördert werden.
Der 30 % Agri-PV-Booster: Wenn Sie Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche intelligent kombinieren (Agri-PV), schüttet der Bund extra viel Geld aus. Sie erhalten einen Innovationszuschlag von 30 % auf den regulären EAG-Fördersatz. Der Clou: Der sonst übliche 25 %-Abschlag für Freiflächenanlagen entfällt für Sie komplett!
Status-Update „Energieautarke Bauernhöfe“: Dieses bekannte Sonderprogramm hat sein Budget aktuell erschöpft (es gilt ein temporärer Antragsstopp). Weichen Sie daher am besten direkt auf die reguläre KPC- oder EAG-Schiene aus.
Unser Praxis-Tipp: Besonders für große Wirtschaftsgebäude, Maschinenhallen oder ungenutzte Freiflächen bietet die Landwirtschaft ein riesiges Potenzial. Wir berechnen gerne für Sie, welches Programm den höchsten Ertrag für Ihren Hof bringt!
Ja, absolut! Ihr eigener Stromspeicher wird im Rahmen der EAG-Bundesförderung mit einem satten Zuschuss von 150 € pro kWh nutzbarer Kapazität gefördert.
Dafür gibt es jedoch eine zentrale Bedingung: Der Bund fördert den Speicher nur, wenn er gleichzeitig mit einer neuen PV-Anlage (oder einer Anlagenerweiterung) errichtet wird. Zudem muss der Speicher eine Mindestgröße aufweisen: mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp (maximal werden 50 kWh gefördert).
Was ist mit der Nachrüstung bei bestehenden Anlagen? Auch wenn der Bund reine Nachrüstungen nicht fördert, springen hier einige Bundesländer mit lukrativen eigenen Programmen ein:
Kärnten: Fördert die Nachrüstung mit bis zu 275 €/kWh (für Betriebe).
Tirol: Bietet 100 €/kWh für die Speicher-Nachrüstung.
Oberösterreich: Unterstützt die Nachrüstung mit 150 €/kWh.
Unser Praxis-Tipp: Wenn Sie ohnehin über eine PV-Anlage nachdenken, planen Sie den Speicher unbedingt sofort mit ein, um die Bundesförderung von 150 €/kWh sicher mitzunehmen!
Eine gute Vorbereitung ist am Tag des Fördercalls entscheidend. Um Ihr Ticket erfolgreich zu ziehen und den Antrag abzuschließen, benötigen Sie folgende Dinge griffbereit:
Einspeisezählpunkt: Die 33-stellige Nummer (beginnend mit AT00), die Sie rechtzeitig bei Ihrem Netzbetreiber beantragen müssen.
Technische Anlagendaten: Die genauen Spezifikationen zu Anlagenleistung (kWp), Speicher (kWh) und den Komponenten.
Kostenplan: Eine detaillierte Übersicht der voraussichtlichen Investitionskosten.
Genehmigungen: Alle regional erforderlichen Dokumente (z. B. Netzzugangsvertrag, Bauanzeige).
⚠️ Die goldene Regel zur Inbetriebnahme: Der Förderantrag muss zwingend vor der Inbetriebnahme gestellt werden! Sie dürfen zwar vorab mit der Montage auf dem Dach beginnen, die Anlage darf aber unter keinen Umständen ans Netz gehen, bevor der Antrag bei der Abwicklungsstelle eingereicht wurde. Sonst verfällt der Förderanspruch komplett.
Sie möchten sich diesen Bürokratie-Dschungel ersparen? Machen Sie es sich einfach! Wenn Sie Ihr Projekt mit uns umsetzen, übernehmen wir den gesamten Papierkram für Sie. Holen Sie sich jetzt ein kostenloses Angebot bei SolarNow – inklusive kompletter und fristgerechter Förderabwicklung!
Ja! Für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen stehen 2026 gleich mehrere hochattraktive Fördertöpfe bereit, die Ihre Amortisationszeit massiv verkürzen:
Die Basis (EAG): Sie können sich flexibel zwischen dem klassischen EAG-Investitionszuschuss (Einmalzahlung) und der EAG-Marktprämie (garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre, ideal für große Dächer mit viel Überschuss) entscheiden.
Der Steuer-Booster: Zusätzlich gibt es die neue Investitionsprämie, die Ihnen bis zu 22 % steuerlichen Vorteil auf Ihre PV-Anlage und den Speicher bringt! Bei einer Investitionsgrenze von 1 Mio. € entspricht das einer satten Maximalprämie von 220.000 € pro Unternehmen.
Regionale Firmen-Boni: Viele Bundesländer legen für Betriebe noch eigene Programme auf. Ein Top-Beispiel ist Kärnten, wo betriebliche Eigenverbrauchsanlagen zusätzlich mit bis zu 200 € pro kWp (max. 500.000 € pro Standort) gefördert werden.
Unser Praxis-Tipp: Gewerbliche Anlagen erfordern eine smarte Planung von Eigenverbrauch und steuerlichen Abschreibungen. Lassen Sie uns gemeinsam mit Ihnen (und auf Wunsch Ihrem Steuerberater) das lukrativste Fördersetup für Ihr Firmendach berechnen!
Wir versprechen Ihnen 100 % Handschlagqualität: Als Ihr regionaler Partner kümmern wir uns nicht nur um die saubere, fachgerechte Montage auf Ihrem Dach, sondern nehmen Ihnen auch den kompletten Bürokratie-Dschungel bei der Fördereinreichung ab.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie viel Fördergeld in Ihrem Dach steckt!
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